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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformation für Tandemflug-Passagiere

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Betriebsbestimmungen für den Tandemflug

  1. Die RDGW GmbH bietet Erlebnisgutscheine zur Beförderung der in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannten Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier (Tandemflug).
    Durch Absendung der Anmeldung/Bestellung, Begleichung des Rechnungsbetrags, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und durch Einlösung des Gutscheins werden die nachfolgenden Bedingungen anerkannt. Der Gutschein-Besteller verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dem Gutschein-Empfänger diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen bekannt zu machen.
  2. Gleitschirm Direkt vermittelt begleitende Gleitschirmflüge (nachfolgend Tandemflüge), die von dem im Gutschein genannten Partnerunternehmen durchgeführt werden. Über die Webseite unter www.gleitschirmdirekt.de bietet Gleitschirm Direkt sowohl den Verkauf von Gutscheinen für Tandemflüge als auch die Möglichkeit zur direkten Buchung von Tandemflügen an. Vertragspartner (nachfolgend „Kunden“) können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
  3. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  4. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
  5. Teilnehmer eines Tandemflugs kann sowohl der Kunde selbst als auch der berechtigte Inhaber eines Gutscheins sein.

§ 2 Allgemeines

Die Partnergesellschaft verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Flugticket namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung wird gestellt.

§ 3 Buchungsbestätigung, Bezahlung, Nichteinhaltung von Flugterminen

Der Kunde eines Gutscheins verpflichtet sich durch die Anmeldung/Bestellung verbindlich zur Bezahlung der Gutscheingebühr. Die Gebühr ist ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung oder Reservierung eines Passagierflugs (mündlich oder schriftlich) ist die Gebühr unmittelbar nach Durchführung des Fluges in bar zu bezahlen.

Die Buchung wird durch die Gleitschirm Direkt GmbH schriftlich, telefonisch oder per Email bestätigt.

Bei Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen oder kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor dem Flugtermin) ist eine Gebühr in Höhe von 50 % des Gutscheinpreises zu entrichten. Der Pilot kann bei übermäßiger Verspätung die Beförderung verweigern, sofern durch die Verspätung nachfolgende Flüge gefährdet sind.

Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar. Bei Verlust eines Gutscheins besteht grundsätzlich keine Beförderungspflicht.

§ 4 Widerrufsrecht

Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (Erlebnisgutschein zum Tandemflug) ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, Email) oder durch die Rücksendung der Ware zu widerrufen. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

RDGW GmbH, Wasserkuppe 46, 36129 Gersfeld (Rhön)
Email: info@tandemwelt.de

Der Kunde hat in diesem Fall die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurück zu sendenden Ware einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Ware die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzung (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangenen Waren ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Der Kunde kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufs an den Käufer unbar zurück erstattet. Hierzu ist die Angabe der Konto-Verbindung des Kunden notwendig.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.
Ende der Widerrufsbelehrung.

§ 5 Termine und Durchführung

Der Termin des Fluges wird kurzfristig zwischen Kunden und dem Partnerunternehmen abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Die Art der Abstimmung wird nach Einzelfall vereinbart.

Gutscheinbesitzer können sich auf der Webseite des Anbieters in einen E-Mail-Verteiler eintragen, um sich kostenlos per E-Mail über neue Termine informieren zu lassen. Der vom Anbieter mit dem Versand dieser Mails genutzte Maildienstleister GetResponse bietet eine hohe Zustellrate; trotzdem kann die Zustellung von E-Mails technisch bedingt nicht garantiert werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dieses die Witterungsverhältnisse nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Der Anspruch auf Nachholung des Flugs bleibt jedoch bestehen.

Das Fluggelände wird wetterabhängig durch den Partnerbetrieb bestimmt. Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt ausschließlich der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist verpflichtet, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen wie Wetter, Wind, Gelände und Material für ungeeignet hält. Die durch uns vermittelten Tandemflüge sind rein privater Natur. Der Passagier bestätigt, dass seine Teilnahme dem persönlichen Interesse dient, sich mit der Sportart des Gleitschirmfluges vertraut zu machen. Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers. Die Kosten für Bergbahnfahrten und ähnliches sind beim Standardticket nicht in der Fluggebühr enthalten (Ausnahme: Tandemflüge in der Rhön).

§ 6 Persönliche Voraussetzung für den Tandemflug

Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankung, Gleichgewichtsstörung, Nervenerkrankung oder sonstige, auch chronische Erkrankungen, zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder diese insgesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Der Passagier verpflichtet sich weiter, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht.

Der Passagier verpflichtet sich, geeignete Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), auf jeden Fall feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und ggf. auch Handschuhe zu tragen. Der Partnerbetrieb verpflichtet sich, Helm und Flugausrüstung zur Verfügung zu stellen. Bei minderjährigen Passagieren werden die Zustimmung beider Elternteile bzw. des oder der gesetzlichen Vertreter/s durch Unterschrift benötigt.

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dieses dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisung während Start, Flug und Ladung zu einer Gefährdung von Passagier und Pilot führen. Bei Nichtbefolgung von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen.

Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Für Schäden an Ausrüstung, Pilot und/oder an Dritten, welche vom Passagier vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Passagier.

§ 7 Haftung und Versicherung

  1. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann. Bei Tandemflügen, die in den Alpenregionen durchgeführt werden, erfolgt insbesondere das Starten im alpinen Gelände mit allen damit verbundenen Gefahren.
  2. Haftung für Personen- und Sachschäden nach §§ 44 ff. LuftVG
    1. Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
    2. In Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfahrfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 113.100 Rechnungseinheiten, wenn der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde. Für Sachschäden an mitgeführten Sachen des Passagiers („Reisegepäck“) haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Betrag von 1.131 Rechnungseinheiten. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers gilt diese Haftungsbegrenzung nicht, die Haftung besteht dann unbegrenzt.
    3. Soweit eine Haftung nicht auf eine Haftung nach §§ 44 ff. LuftVG beschränkt ist, haftet das Partnerunternehmen dem Kunden gegenüber aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
      1. Das Partnerunternehmen haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt.
        • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
        • bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
        • aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
        • aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
      2. Verletzt das Partnerunternehmen fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß § 7 Ziffer 3. (1) unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Partnerunternehmen nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
      3. Im Übrigen ist eine Haftung des Partnerunternehmens ausgeschlossen.
    4. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch in Hinblick auf die Haftung von Gleitschirm Direkt sowie des Partnerunternehmens für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

§ 8 anwendbares Recht, Gerichtstand und Schlussbestimmungen

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Gleitschirm Direkt GmbH. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz von Gleitschirm Direkt GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Gleitschirm Direkt GmbH ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB und Kundeninformationen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am Nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB und Kundeninformationen als lückenhaft erweisen.

Gersfeld, 09.01.2023